Sportpistole Kleinkaliber 25m / 50m

 

Waffe: Zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen, im Kaliber 5,6 mm.
Maximale Lauflänge 153 mm, bei Revolvern mindestens 100 mm. Höchstgewicht der ungeladenen Waffe mit Magazin und Zubehör 1,4 kg. Abzugswiderstand 1,36 kg

Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22lfb).

 

Scheibe PP10: Für Präzision

 

 

Scheibe ISSF:  für Schnellfeuer

 

Entfernung: 25 m.

 

Anschlag: Stehend einhändig

 

 

Freie Pistole 50 m

Waffe: Pistole des Kalibers 5,6 mm (.22 lfb). Der in beliebiger Form nach der Hand des Schützen gearbeitete Griff darf die Hand nur bis zur Handwurzel umschließen. Der Griff darf keinerlei Verlängerungen haben, die über das Handgelenk hinausragt und so als Stütze dienen könnte.

 

Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22lfb).

 

Scheiben P10: Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1-9 = je 25

.

 

Entfernung: 50 m.

 

Anschlag: Stehend einhändig

 

Programm: 60 Schuss in 120 Minuten inkl. Probeschüsse

 

 

Ordonnanz-Pistole

Waffe: Zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen gem. "Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanzwaffen und zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen" im Kaliber 7,65 mm und 9 mm
Abzugswiderstand 1360 g - 1500 g

Munition: Handelsübliche Zentralfeuerpatronen.

 

Ordonnanz-Scheibe:

 

 

Entfernung: 25m

 

Anschlag: Stehend beidhändig/einhändig