Sportpistole Kleinkaliber 25m / 50m
Waffe: Zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen, im Kaliber 5,6 mm.
Maximale Lauflänge 153 mm, bei Revolvern mindestens 100 mm. Höchstgewicht der ungeladenen Waffe mit Magazin und Zubehör 1,4 kg. Abzugswiderstand 1,36 kg
Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22lfb).
Scheibe PP10: Für Präzision
Scheibe ISSF: für Schnellfeuer
Entfernung: 25 m.
Anschlag: Stehend einhändig
Freie Pistole 50 m
Waffe: Pistole des Kalibers 5,6 mm (.22 lfb). Der in beliebiger Form nach der Hand des Schützen gearbeitete Griff darf die Hand nur bis zur Handwurzel umschließen. Der Griff darf keinerlei Verlängerungen haben, die über das Handgelenk hinausragt und so als Stütze dienen könnte.
Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22lfb).
Scheiben P10: Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1-9 = je 25
.
Entfernung: 50 m.
Anschlag: Stehend einhändig
Programm: 60 Schuss in 120 Minuten inkl. Probeschüsse
Ordonnanz-Pistole
Waffe: Zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen gem. "Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanzwaffen und zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen" im Kaliber 7,65 mm und 9 mm
Abzugswiderstand 1360 g - 1500 g
Munition: Handelsübliche Zentralfeuerpatronen.
Ordonnanz-Scheibe:
Entfernung: 25m
Anschlag: Stehend beidhändig/einhändig