Sportpistole Kleinkaliber 25m / 50m

Beispiel: Feinwerkbau AW 93 Light

Waffe: Zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen, im Kaliber 5,6 mm.
Maximale Lauflänge 153 mm, bei Revolvern mindestens 100 mm. Höchstgewicht der ungeladenen Waffe mit Magazin und Zubehör 1,4 kg. Abzugswiderstand 1,36 kg

Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22lr).

 

Entfernung: 25 m / 50 m

 

Anschlag: Stehend einhändig

 

 

Freie Pistole 50 m

Beispiel: Morini Freie Pistole

 

Waffe: Pistole des Kalibers 5,6 mm (.22 lr). Der in beliebiger Form nach der Hand des Schützen gearbeitete Griff darf die Hand nur bis zur Handwurzel umschließen. Der Griff darf keinerlei Verlängerungen haben, die über das Handgelenk hinausragt und so als Stütze dienen könnte.

 

Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22lr).

 

Entfernung: 50 m.

 

Anschlag: Stehend einhändig

 

 

Ordonnanz-Pistole

Beispiel: SIG P210

Waffe: Zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen gem. "Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanzwaffen und zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen" im Kaliber 7,65 mm und 9 mm
Abzugswiderstand 1360 g - 1500 g

Munition: Handelsübliche Zentralfeuerpatronen.

Entfernung: 25m /50 m

 

Anschlag: Stehend beidhändig/einhändig